BtMVVInitiative für mehr Substitution mit Diamorphin
23.05.2024
Ausgabe 3/2024
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Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hat eine Arbeitsgemeinschaft (AG) mit Teilnehmenden aus Therapie und Suchthilfe einberufen, um ein Positionspapier für eine novellierte Diamorphinbehandlung in der Substitution aufzusetzen. Um die Behandlung zu ändern, muss § 5a BtMVV (Vorgaben der Diamorphin Behandlung) angepasst werden. Die AG diskutiert u. a. über Zugangsvoraussetzungen zu einer Diamorphin-Behandlung, deren Qualitätsanforderungen und den Abbau von Hürden bei einer bedarfsgerechten Versorgung. Die Deutsche Aidshilfe (DAH), JES e.V. und akzept e.V. haben bereits eine Stellungnahme herausgebracht (iww.de/s10818). Darin stellen sie die aktuellen Zugangsbedingungen ihren Empfehlungen für eine geänderte BtMVV gegenüber. Sie weisen darauf hin, dass bisher nur 1,8 Prozent der Substitutionspatienten mit Diamorphin behandelt werden und dass das Potenzial noch nicht ausgeschöpft sei. Lesen Sie hierzu auch subletter 05/2023.