SuchtforschungSubstitutionsbehandlung – Welche Änderungen der BtMVV sind für ÄrztInnen von praktischer Bedeutung?
Die im Oktober 2017 im Rahmen der Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (3. BtMVVÄndV, vgl. subletter 6/2017 unter subletter.de) beschlossenen Veränderungen zielten darauf ab, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre in den Substitutionsalltag zu überführen, eine erhöhte Rechtssicherheit zu erlangen und die Behandlungspraxis zu erleichtern. Die Neuregelung der substitutionsgestützten Behandlung von opioidabhängigen Menschen wird entsprechend dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom Juni 2018 vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS) mit Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit seit Anfang 2019 evaluiert.