SozialrechtDie Versorgung ukrainischer Flüchtlinge mit BtM-pflichtigen Arzneimitteln
Geflüchtete haben Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); dieses ermöglicht u. a. die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen, inklusive der Versorgung mit den benötigten Arznei- und Verbandmitteln. Weiterhin können Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Schutzimpfungen, medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie erbracht werden.